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§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen HVS Industriehandelsvertretungen und dem
Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
Der Kaufvertrag kommt mit Lieferung und Annahme der bestellten Ware zustande.
Eine Bestellbestätigung gilt nicht als Vertragsschluss.
Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist HVS
Industriehandelsvertretungen zum Rücktritt berechtigt, ebenso bei falschen bzw.
unzureichenden Angaben oder schlechter Zahlungsmoral des Bestellers.
Dem Besteller steht ein 14-tägiges Rückgaberecht zu.
§ 3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt ausschließlich an volljährige Personen ab 18 Jahren.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom
Besteller angegebene Adresse.
Der genaue Lieferort sowie Lieferdatum und -zeitpunkt werden vereinbart.
Lieferkosten sind abhängig von Warenumfang und Lieferentfernung.
§ 4 Fälligkeit, Zahlung und Verzug
Der Rechnungsbetrag wird sofort bei Lieferung fällig.
Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Belastung in der Regel vor Auslieferung
der Ware. Es ist uns jedoch auch freigestellt den Betrag erst nach absenden der
Bestellung einzuziehen. Verläuft eine Abbuchung erfolglos (mangelnde Deckung,
falsche Kontodaten) wird die Bestellung storniert und kommt nicht zur
Auslieferung. Bei Rechnung bzw. Nachnahme als vereinbarte Zahlungsmethode zahlen
Sie nach bzw. bei Erhalt der Ware.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder von HVS Industriehandelsvertretungen anerkannt
sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden
Ansprüche, verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von HVS
Industriehandelsvertretungen.
§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von HVS Industriehandelsvertretungen zu vertretender Mangel der
Kaufsache vor, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder
Ersatzlieferung verlangen. Ist HVS Industriehandelsvertretungen zur
Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder
verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die HVS
Industriehandelsvertretungen zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise
die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner
Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung
des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des
Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. HVS
Industriehandelsvertretungen haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet HVS
Industriehandelsvertretungen nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige
Vermögensschäden (auch Imageschäden) des Bestellers. Soweit die Haftung von HVS
Industriehandelsvertretungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der
Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des
Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei
anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern HVS Industriehandelsvertretungen fahrlässig eine vertragswesentliche
Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den
typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese
Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend
gemacht werden.
Für die ordnungsgemäße Verwendung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
haftet der Besteller. Der Besteller stellt HVS Industriehandelsvertretungen von
Schadenersatzansprüchen frei, die insbesondere aus Missachtung der vorgenannten
Bestimmungen und Gesetzlichkeiten hervor gegangen sind.
HVS Industriehandelsvertretungen verpflichtet sich, keine Waren anzubieten, die
außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen liegen.
§ 8 Datenschutz
HVS Industriehandelsvertretungen speichert nur personenbezogene Daten, die im
Rahmen von Bestellungen, dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst und anderen
Leistungen und Services benötigt werden. Der Besteller stimmt dieser
Datenerfassung sowie der Verarbeitung und Nutzung der Daten durch HVS
Industriehandelsvertretungen und deren Beauftragte ausdrücklich zu. HVS
Industriehandelsvertretungen garantiert, dass darüber hinausgehende Daten nur
anonymisiert oder aber mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gespeichert
werden. Jeder Kunde hat das Recht auf Mitteilung über den Umfang, Inhalt und
Zweck der über ihn gespeicherten Daten. Er darf jederzeit Berichtigung, Sperrung
oder ggf. Löschung seiner Daten verlangen.
Es erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte, mit Ausnahme
unserer Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung der
Bestellerdaten benötigen. In diesem Fall werden jedoch nur die dafür benötigten
Daten übermittelt.
§ 9 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen schriftlich ohne Angabe
von Gründen bzw. durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben
in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit gehandelt. Die
Frist beginnt mit Absendung der Bestellung bzw. Erhalt der Ware. Sie haben die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,-
Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei.
Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der
Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Die Wertersatzplicht
können Sie vermeiden, indem Sie die Ware ohne Gebrauchsspuren und in der
Originalverpackung zurückschicken. Bitte vermerken Sie bei Ihrer Rücksendung
auch den Rücksendegrund!
Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt wurden.
§ 10 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so gelten die sonstigen Bestimmungen unvermindert fort.
Es gilt deutsches Recht.
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen:
Ihr Feuerwerk zu Silvester
Feuerwerkskörper der Kl. II dürfen nur an Personen über 18 Jahren in der Zeit vom
29.12. (unter gegebenen Bedingungen ab 28.12) bis 31.12. abgegeben werden
(Verkaufszeitraum entspr. § 21 (1) der 1. SprengV). Die Verwendung dieser
Gegenstände ist auf den 31.12. und 01.01. beschränkt. Regionale Abgabe- und
Verwendungsbestimmungen sind möglich - über diese informiert die zuständige
Behörde, Polizei oder regionale Presse.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten.
Ebenso ist die Einfuhr (z.B. aus Polen) und Verwendung von nicht zugelassenen
Feuerwerkskörpern verboten.
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper mit BAM-Zulassung (der "TÜV" für
Feuerwerk) verwendet werden. Diese erkennt man an der aufgedruckten BAM-Nr. Da
es leicht möglich ist, Feuerwerkskörper im Ausland mit gefälschter BAM-Nr. zu
versehen, ist die Einfuhr von Feuerwerk generell verboten. Zuwiderhandlungen
können übrigens mit bis zu 50.000,- EUR (lt. § 40 und § 41 des SprengG) Strafe zu
Buche schlagen und ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
kann gegen Sie eingeleitet werden - auch wenn es "nur" Knallfrösche sind.
Ihr Feuerwerk im Jahr
Sie möchten zur Hochzeit, Gartenparty, zum Geburtstag, zu Firmenfeiern u.ä. gerne
Feuerwerkskörper abbrennen? Kein Problem: Es ist möglich.
Aber bitte beachten
Sie:
Für den Kauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kl. II im
Zeitraum vom 01. Januar ab 8 Uhr bis zum 31. Dezember bis 16 Uhr
eines Jahres benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen
Behörde (Ordnungsamt der Stadt oder Bürgermeisteramt der Gemeinde).
Auch hier gelten die Abgabe- und Verwendungsbestimmungen wie zu Silvester.
Bühnenfeuerwerk, Rauchkörper und ähnliche technische Artikel, der Klasse T1
dürfen ganzjährig von Personen über 18 Jahren erworben und verwendet werden.
Diese Produkte sind nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden und dies ist
bereits beim Kauf dem Verkäufer zu bestätigen.
Bühnenfeuerwerk darf nur in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen verwendet
werden, aber auch nur dann wenn dies mind. 14 Tage vorher der zuständigen
Behörde angezeigt, der Effekt erprobt wurde und zwar unter Anwesenheit und
Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle.
Die Angaben zu den gesetzlichen Bestimmungen sind sinngemäße Wiedergaben der Gesetzestexte ohne Gewähr auf Aktualität,
Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Gesetzestext über Verwendung und Überlassung
pyrotechnischer Gegenstände ist zu finden im Sprengstoffgesetz, 1. Verordnung
(insbesondere §§ 23 & 24). |