Allgemeine Geschäftsbedingungen


HVS Industriehandelsvertretungen
Lindenstraße 142
18435 Stralsund

Inhaberin: Marina Schmidt

Telefon: (0 38 31) 49 84 72   oder   (0 38 31) 29 02 16
Telefax: (0 38 31) 29 03 16

WWW: http://www.hvs-feuerwerk.de

E-Mail: hvs-industriehandelsvertretung@t-online.de



 

§ 1   Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen HVS Industriehandelsvertretungen und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


§ 2   Vertragsschluss und Rücktritt

Der Kaufvertrag kommt mit Lieferung und Annahme der bestellten Ware zustande. Eine Bestellbestätigung gilt nicht als Vertragsschluss.
Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist HVS Industriehandelsvertretungen zum Rücktritt berechtigt, ebenso bei falschen bzw. unzureichenden Angaben oder schlechter Zahlungsmoral des Bestellers.
Dem Besteller steht ein 14-tägiges Rückgaberecht zu.


§ 3   Lieferung

Die Lieferung erfolgt ausschließlich an volljährige Personen ab 18 Jahren.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Adresse.
Der genaue Lieferort sowie Lieferdatum und -zeitpunkt werden vereinbart.
Lieferkosten sind abhängig von Warenumfang und Lieferentfernung.


§ 4   Fälligkeit, Zahlung und Verzug

Der Rechnungsbetrag wird sofort bei Lieferung fällig.
Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Belastung in der Regel vor Auslieferung der Ware. Es ist uns jedoch auch freigestellt den Betrag erst nach absenden der Bestellung einzuziehen. Verläuft eine Abbuchung erfolglos (mangelnde Deckung, falsche Kontodaten) wird die Bestellung storniert und kommt nicht zur Auslieferung. Bei Rechnung bzw. Nachnahme als vereinbarte Zahlungsmethode zahlen Sie nach bzw. bei Erhalt der Ware.


§ 5   Aufrechnung und Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von HVS Industriehandelsvertretungen anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 6   Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche, verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von HVS Industriehandelsvertretungen.


§ 7   Mängelgewährleistung und Haftung

Liegt ein von HVS Industriehandelsvertretungen zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist HVS Industriehandelsvertretungen zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die HVS Industriehandelsvertretungen zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. HVS Industriehandelsvertretungen haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet HVS Industriehandelsvertretungen nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden (auch Imageschäden) des Bestellers. Soweit die Haftung von HVS Industriehandelsvertretungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern HVS Industriehandelsvertretungen fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Für die ordnungsgemäße Verwendung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haftet der Besteller. Der Besteller stellt HVS Industriehandelsvertretungen von Schadenersatzansprüchen frei, die insbesondere aus Missachtung der vorgenannten Bestimmungen und Gesetzlichkeiten hervor gegangen sind.
HVS Industriehandelsvertretungen verpflichtet sich, keine Waren anzubieten, die außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen liegen.


§ 8   Datenschutz

HVS Industriehandelsvertretungen speichert nur personenbezogene Daten, die im Rahmen von Bestellungen, dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst und anderen Leistungen und Services benötigt werden. Der Besteller stimmt dieser Datenerfassung sowie der Verarbeitung und Nutzung der Daten durch HVS Industriehandelsvertretungen und deren Beauftragte ausdrücklich zu. HVS Industriehandelsvertretungen garantiert, dass darüber hinausgehende Daten nur anonymisiert oder aber mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gespeichert werden. Jeder Kunde hat das Recht auf Mitteilung über den Umfang, Inhalt und Zweck der über ihn gespeicherten Daten. Er darf jederzeit Berichtigung, Sperrung oder ggf. Löschung seiner Daten verlangen.
Es erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte, mit Ausnahme unserer Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung der Bestellerdaten benötigen. In diesem Fall werden jedoch nur die dafür benötigten Daten übermittelt.


§ 9   Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen schriftlich ohne Angabe von Gründen bzw. durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit gehandelt. Die Frist beginnt mit Absendung der Bestellung bzw. Erhalt der Ware. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Die Wertersatzplicht können Sie vermeiden, indem Sie die Ware ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken. Bitte vermerken Sie bei Ihrer Rücksendung auch den Rücksendegrund!
Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden.


§ 10   Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die sonstigen Bestimmungen unvermindert fort.
Es gilt deutsches Recht.




Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen:


Ihr Feuerwerk zu Silvester


Feuerwerkskörper der Kl. II dürfen nur an Personen über 18 Jahren in der Zeit vom 29.12. (unter gegebenen Bedingungen ab 28.12) bis 31.12. abgegeben werden (Verkaufszeitraum entspr. § 21 (1) der 1. SprengV). Die Verwendung dieser Gegenstände ist auf den 31.12. und 01.01. beschränkt. Regionale Abgabe- und Verwendungsbestimmungen sind möglich - über diese informiert die zuständige Behörde, Polizei oder regionale Presse.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten.
Ebenso ist die Einfuhr (z.B. aus Polen) und Verwendung von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern verboten.
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper mit BAM-Zulassung (der "TÜV" für Feuerwerk) verwendet werden. Diese erkennt man an der aufgedruckten BAM-Nr. Da es leicht möglich ist, Feuerwerkskörper im Ausland mit gefälschter BAM-Nr. zu versehen, ist die Einfuhr von Feuerwerk generell verboten. Zuwiderhandlungen können übrigens mit bis zu 50.000,- EUR (lt. § 40 und § 41 des SprengG) Strafe zu Buche schlagen und ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz kann gegen Sie eingeleitet werden - auch wenn es "nur" Knallfrösche sind.


Ihr Feuerwerk im Jahr

Sie möchten zur Hochzeit, Gartenparty, zum Geburtstag, zu Firmenfeiern u.ä.  gerne Feuerwerkskörper abbrennen? Kein Problem: Es ist möglich.

Aber bitte beachten Sie: Für den Kauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kl. II im Zeitraum vom 01. Januar ab 8 Uhr bis zum 31. Dezember bis 16 Uhr eines Jahres benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt oder Bürgermeisteramt der Gemeinde).
Auch hier gelten die Abgabe- und Verwendungsbestimmungen wie zu Silvester.
Bühnenfeuerwerk, Rauchkörper und ähnliche technische Artikel, der Klasse T1 dürfen ganzjährig von Personen über 18 Jahren erworben und verwendet werden. Diese Produkte sind nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden und dies ist bereits beim Kauf dem Verkäufer zu bestätigen.
Bühnenfeuerwerk darf nur in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen verwendet werden, aber auch nur dann wenn dies mind. 14 Tage vorher der zuständigen Behörde angezeigt, der Effekt erprobt wurde und zwar unter Anwesenheit und Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle.



Die Angaben zu den gesetzlichen Bestimmungen sind sinngemäße Wiedergaben der Gesetzestexte ohne Gewähr auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Gesetzestext über Verwendung und Überlassung pyrotechnischer Gegenstände ist zu finden im Sprengstoffgesetz, 1. Verordnung (insbesondere §§ 23 & 24).